Ich bin aus guten Gründen der Meinung, dass neuere Daten (Online-Daten) nicht zwingend besser oder zuverlässiger sind als alte Daten in Druckschriften des 19. und frühen 20. Jahrhunderts! Früher haben zahlreiche Ahnenforscher in Archiven und privaten Sammlungen originale Unterlagen, Dokumente und Urkunden vorort persönlich gesichtet und ausgewertet und dann in Büchern oder Druckschriften publiziert. Da teilweise Bücherbände mit mehreren Tausend Seiten und sehr vielen Details zu bestimmten Einrichtungen oder Familien entstanden sind, kann man nur erahnen, wie umfangreich die damals gesichteten Unterlagen gewesen sein müssen. Es mag durchaus sein, dass dabei auch Fehler gemacht wurden, aber für mich steht fest, dass die Genealogen sich Personen oder familiäre Verbindungen (Abstammungen) nicht willkürlich ausgedacht, sondern aus tatsächlich vorhandenen Quellen abgeleitet haben. Heute befinden sich viele alte Dokumente und Urkunden in zahlreichen Archiven. Allerdings wurden große Mengen noch gar nicht ausgewertet und stehen damit der Öffentlichkeit noch nicht zur Verfügung. Der Schwerpunkt liegt dabei auch eindeutig auf Kauf und Verkauf von Gütern, Lehen, Erbschaften und sonstigen Rechten und nicht auf Personendaten und Abstammungen. Dokumente mit Geburts- oder Heiratsdaten sind online nahezu gar nicht verfügbar. Hinzu kommt, dass in Urkunden zu Güter- oder Lehensangelegenheiten Frauen oder Töchter nahezu gar nicht erwähnt wurden, weil die Frauen damals im Grunde kaum Rechte hatten. Ein Beispiel: ![]() In den Warburger Stammtafeln von 1985-1986 hat Friedrich Joseph Liborius Heidenreich für Herbold III von Papenheim und Mechthild von Schöneberg 11 Kinder angegeben: Elisabeth, Oleke, Kunne, Ilse, Burchard II, Maria, Anna, Catharina, Herbold I, Ermgard und eine weitere Tochter, die mit Johann Runst verheiratet war. In einer Güterübertragungsurkunde vom 21.03.1373 (liegt mir vor) sind nur 5 Erben (!) von Herbold III von Papenheim und Mechtild von Schöneberg genannt, nämlich Herbold, Burchard, Lenneke, Ermgard und Mechtild. Wie geht man jetzt damit um? Die sichere Quelle (Originalurkunde) stammt aus 1373 und nennt 5 Erben. Erben müssen aber nicht Kinder sein, und schon gar nicht ergibt sich daraus, dass die Eltern nur diese 5 und keine weiteren Kinder gehabt haben (könnten). Ich bin absolut überzeugt, dass von Buttlar Urkunden tatsächlich gefunden und gesichtet hat mit den 8 Namen und ihrer Ehegatten oder Ämter. Ob von Buttlar die 8 Namen zu Recht als Kinder von Herbold und Mechthild eingeordnet hat, kann natürlich in Frage gestellt werden. Auch Herr Heidenreich hat die 11 Personen sicherlich gefunden, und ob er die auch zu Recht als Kinder von Herbold und Mechthild eingeordnet hat, kann ebenfalls hinterfragt werden. Die Zuordnung war und ist in vielen Fällen sehr schwierig, weil bei den Frauen in den Urkunden in der Regel nur der Vorname genannt wird, der nur selten ergänzt wird um z.B. Tochter des xy. Bei den Männern findet man hingegen oft Ergänzungen wie z.B. der Ältere oder Sohn des xy. Dennoch, "Herbold von Papenheim oo Mechthild" gibt es in der Familie bereits zweimal. Nach monatelanger und leider erfolgloser Suche in zahlreichen Archiven und Druckschriften habe ich mich entschieden, genannte Personen so zu erfassen, wie sie in Quellen genannt werden, die ich als seriös einstufe, und Widersprüche oder Bedenken ausdrücklich zu vermerken. Ich wäre sehr dankbar, wenn ich Unterstützung und weiterführende Hinweise bekommen könnte ... |